Dienstag, Juli 31, 2007

Nachtruhe für Boa

Das Luzerner Obergericht hat einer Klage von Anwohnern des Kulturzentrums Boa wegen Lärmbelästigung recht gegeben. Bis zur definitiven Schliessung des Kulturbetriebs anfangs November 2007 dürfen deshalb zwischen 23 und 7 Uhr weder Konzerte noch Discos oder ein Bar-Betrieb durchgeführt werden. Die Behörden der Stadt Luzern befürchten bei einer vorzeitigen Einstellung des Kulturbetriebs eine Besetzung des leeren Gebäudes und prüfen deshalb einen Weiterzug ans Bundesgericht.